Polizei

 

→ Sensiblerer Umgang mit den persönlichen Daten der Geschädigten.

Alle Daten die der oder die Geschädigte bei einer Anzeige angeben, bekommt der Beschuldigte bei einer Akteneinsicht zu sehen. Somit werden dem Stalker z.B. neue Telefonnummern oder eine neue Adresse auf dem Silbertablett serviert. Hier muss wesentlich mehr Augenmerk auf den Schutz des Opfers gelegt werden!
Der §68 Abs. 2-5 StPO kommt bei der Polizei so gut wie gar nicht zur Anwendung, eine Aufklärung hierüber erfolgt in aller Regel auch nicht.

 

→ Schwerpunktsachbearbeiter sollten Teil jeder Dienststelle sein und Fälle von Stalking sollten immer an diese weiter verwiesen werden

Stalkingopfer brauchen feste Sachbearbeiter bei jeder Dienststelle, die durch spezielle Schulungen im Bereich häusliche Gewalt und Stalking, noch kompetenter in diesem Bereich sind. Andere Beamte sollten grundsätzlich an diese Sachbearbeiter weiterverweisen und nicht, um Aktenzeichen zu sammeln, die Fälle selbst bearbeiten.

 

→ Die Ergebnisse der AG Stalking sollten endlich vollständig umgesetzt werden (Betrifft nur Bayern)

Nach dem tragischen Stalkingmord in Augsburg vom August 2011, wurde in Bayern von Polizei und Innenministerium die AG Stalking eingerichtet, um die Situation für Stalkingopfer zu verbessern. Am 11.12.2012 erstellte die AG Stalking ihren Abschlussbericht, mit vielen Optmimierungsvorschlägen für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Gesetzgeber. Einige Vorschläge wurden umgesetzt, andere bisher nicht, auch auf Ebene der Polizei. Die restlichen Vorschläge müssen, im Interesse der Betroffenen, ebenfalls schnellstmöglich umgesetzt werden.