Hinweis zu falschen Anzeigen

Leider gibt es immer wieder Fälle in denen jemand eine falsche Anzeige wegen Nachstellung erstattet oder per Gewaltschutzverfügung glaubt irgendwelche Ziele durchsetzen zu können oder schlicht an jemandem Rache zu nehmen.
Diese Leute sollten sich zwei Dinge vor Augen halten

1. wissentlich falsche Anzeigen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können sie auch zivilrechtliche Folgen haben, z.B. können Schadensersatzansprüche entstehen

§ 164 StGB – Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

 

2. Das bewusst falsche instrumentalisieren von Gericht und Polizei sorgt nicht nur für einen erheblichen Arbeitsaufwand bei diesen Behörden, die in aller Regel eh überlastet sind, sondern führt auch dazu, dass es tatsächliche Opfer wesentlich schwerer haben sich zu schützen!
Private Auseinandersetzungen dürfen nicht auf dem Rücken von Opfern und der Justiz ausgetragen werden. Die Justiz ist kein Mittel um Rache zu nehmen weil der Ex/die Ex fremd gegangen ist, der Nachbar sich doof verhält, der Kollege vor einem befördert wurde usw. Als erwachsener Mensch sollte man so viel Verantwortungsgefühl und gesunden Menschenverstand besitzen um sich nicht zu falschen Anzeigen und ähnlichem hinreissen zu lassen! Auch für Familienrechtliche Streitigkeiten darf man nicht das StGB oder das Gewaltschutzgesetz missbrauchen!