Nebenklage

Nach der Anzeige einer Tat ist man, als Geschädigter, praktisch rechtlos. In der Verhandlung ist man lediglich Zeuge. Bei bestimmten Straftaten gibt es allerdings die Möglichkeit, die Nebenklage zu beantragen und somit Verfahrensbeteiligter, mit diversen Rechten zu werden. Während man bei vielen Delikten besondere Gründe hierfür darlegen muss, ist man bei Verstößen gegen eine Gewaltschutzanordnung (GewSchG §4) oder bei Nachstellung (§238 StGB)  automatisch nebenklagebefugt, allerdings muss man die Nebenklage beantragen.

Rechte des Nebenklägers:
– Dem Nebenkläger steht, über einen Rechtsanwalt, Akteneinsicht zu.
– Der Nebenkläger und/oder dessen anwaltlicher Vertreter haben das Recht, während der gesamten Verhandlung anwesend zu sein. Man muss nicht mal zugelassener Nebenkläger sein um dieses Recht wahrzunehmen. Es reicht aus, dass man nebenklagebefugt ist.
– Der Nebenkläger hat das Recht Beweisanträge zu stellen
– Dem Nebenkläger steht, über einen Rechtsanwalt, Akteneinsicht zu.
– Während der Verhandlung hat der Nebenkläger ein Fragerecht
– Als Nebenkläger bekommt man die Entscheidungen des Gerichts, wie z.B. das Urteil, automatisch zugestellt.
– Der Nebenkläger ist berechtigt Rechtsmittel einzulegen.

Pflichten des Nebenklägers
Mit der Nebenklage erhält man ausschließlich zusätzliche Rechte, keine Pflichten.

Braucht man einen Anwalt um Nebenkläger zu werden?
Nein, man braucht hierfür keinen Anwalt. Nach meinen persönlichen Erfahrungen würde ich allerdings einen Anwalt empfehlen. Mir hat es sehr geholfen jemanden im Verfahren an meiner Seite zu haben, der hinter mir steht und meine Interessen vertritt. Diese Entscheidung muss allerdings jeder für sich selbst treffen.

Wie wird man Nebenkläger?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Nebenklage zu beantragen. Sollte man anwaltlich vertreten sein, so kann der Anwalt diese Aufgabe übernehmen. Möchte man keinen Anwalt beauftragen, so besteht bereits während des Ermittlungsverfahrens die Möglichkeit, die Nebenklage schriftlich bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen. Ist schon Anklage erhoben worden, so stellt man bei Gericht einen schriftlichen Antrag.

Kosten
Die Nebenklage selbst kostet nichts. Allerdings können Kosten für die anwaltliche Vertretung anfallen. Wer nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, hat die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.