Neben den juristischen Möglichkeiten, kann man als Betroffener von Stalking jede Menge selbst unternehmen. Hier eine Liste von Dingen, die man selbst tun kann und sollte
Was kann man selbst tun?
- kompletter Kontaktabbruch zum Stalker/der Stalkerin
- ein Stalkingtagebuch führen
- das Umfeld informieren
- Rufnummer wechseln/Blacklist für das Telefon installieren
- Fangschaltung beantragen
- Keine privaten Unterlagen ungeschreddert im Hausmüll entsorgen
- keine letzte Aussprache
- Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen
- Zugänge/Accounts bei sozialen Netzwerken sichern oder löschen
- Beratung suchen
- juristische Schritte einleiten
→ Kompletter Kontaktabbruch zum Stalker/der Stalkerin
Bei Stalking gibt es eine Grundregel, reden ist immer falsch. Egal was man sagt, es wird nicht das Ergebnis bringen, das man sich wünscht. Man darf nicht vergessen das der Täter offenbar nicht logisch denkt, sonst würde er sich nicht so verhalten. Man sollte dem Täter deswegen EIN MAL umissverständlich klar machen, dass man mit ihm keinerlei Kontakt mehr wünscht. Am besten macht man dies schriftlich und mit Zeugen. Danach auf gar nichts mehr reagieren! Der Stalkingexperte Jens Hoffmann hat einmal folgenden, wirklich ausgezeichneten, Satz gesetz: „Mit einem Stalker zu reden ist wie Geld in einen Automaten zu werfen“ und genau so ist es! Alles SMS ignorieren, jeden Anruf ignorieren, usw. Der Täter wird garantiert nicht aufhören, nur weil man ihm 10000 mal sagt, er soll es tun. Jede Reaktion (außer juristische!) ist falsch und für ihn natürlich ein Erfolg. Wenn ein Täter 100 mal anruft und beim 101 mal geht das Opfer ans Telefon und sagt „Lass mich in Ruhe“ dann kommt beim Täter nicht an „Lass mich in Ruhe“ sondern „Cool, ich muss nur 101 mal anrufen, dann wird abgehoben“
→ Ein Stalkingtagebuch führen
Ein Stalkingtagebuch ist eigentlich das wichtigste Werkzeug um das Stalking zu beweisen. Es ist für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sehr schwer zu beurteilen ob tatsächlich Stalking vorliegt, wenn man die Stalkinghandlungen nur mit „oft“, „viel“ oder „regelmäßig“ beschreiben kann, da dies alles subjektive Begriffe sind.Faustregel für das Stalkingtagebuch ist „Was passierte wann und wo und wer war gegebenenfalls Zeuge?“ (Beispiel: Dienstag, 3.5.2013, 16.15Uhr, auflauern an meinem Arbeitsplatz, Kohlmaisenstraße 15. Zeuge: Mein Arbeitskollege Dieter Meier)Am Besten führt man immer ein Notizbuch mit sich, in das man alles sofort einträgt. Zeugen sollten ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, für den Fall das ihre Aussage zu einem späteren Zeitpunkt gebraucht wird.
Außerdem sollte man alles aufheben was vom Stalker/der Stalkerin geschickt wird, alle Nachrichten, E-Mails, Geschenke, Anrufbeantworterbotschaften usw. sichern und bei einer Anzeige beilegen.
→ Das Umfeld informieren
Oftmals versuchen Stalker über das Umfeld ihrer Opfer Informationen zu bekommen, deswegen sollte man frühzeitig nicht nur seine Freunde und Familie über die Situation informieren, sondern auch am Arbeitsplatz Bescheid geben, bei Vereinen, bei Ärzten usw. Falls man Kinder hat, sollte man auch gegebenenfalls die Schule oder den Kindergarten informieren. Ebenfalls sehr wichtig ist es, die Nachbarn in Kenntnis zu setzen, diese können unter Umständen wichtige Zeugen werden, außerdem ist so die Gefahr geringer, das der Täter von Nachbarn ins Haus gelassen wird oder so an Infos über das Opfer kommt.
→ Rufnummer wechseln/Blacklist für das Telefon installieren
Telefonterror ist nicht nur nervig, er kann auch auf die Psyche gehen. Jedes Telefonklingeln kann für Opfer unheimlich belastend sein und beim piepen einer SMS zuckt man zusammen und traut sich kaum auf´s Handy zu schauen. Hier gibt es nun mehrere Möglichkeiten. Die Rufnummer zu wechseln ist eine, manche Anbieter sind hier so kulant und machen das gratis, wenn man angibt das man massiv belästigt wird, ansonsten kann es sein das eine geringe Gebühr anfällt. Natürlich muss man dann aber auch strikt darauf achten, dass die Nummer nirgends mehr eingetragen wird, sonst geht der Terror schnell wieder weiter.
Wer seine Nummer nicht wechseln möchte, der kann bei seinem Anbieter nachfragen, ob dieser eine Blacklist anbietet, mit der man bestimmte Nummern sperren kann. Dies kann allerdings auch Gebühren kosten. Bei Smartphones gibt es die Möglichkeit sich im App Store eine App runterzuladen, mit der man bestimmte Rufnummern blocken kann. Einfach mal den Begriff „Blacklist“ im App Store in die Suche eingeben. Bei zig Betriebssystemen und völlig unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen, kann ich hier leider keine konkrete Empfehlung geben.
Wenn man seine Rufnummer nicht wechseln kann oder möchte, auch aus Gründen der Beweissicherung, dann sollte man einen Anrufbeantworter nutzen und diesen von einer Dritten Person besprechen lassen, diese Person sollte auf jeden Fall das gleiche Geschlecht wie man selbst haben. Oft rufen Täter einfach nur an um die Stimme des Opfers zu hören, dem kann man entgehen, wenn jemand Drittes den AB bespricht, mit einer gegengeschlechtlichen Stimme könnte man allerdings einen ungewollten Effekt beim Täter erzielen
→ Fangschaltung beantragen
Über den § 101 des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass alle Telefonanbieter verpflichtet sind, bei schlüssig vorgetragener Belästigung oder Bedrohung, die Anschlussdaten des Anrufers, auch bei unterdrückter Nummer, an die belästigte Person heraus zu geben.
Man muss hier allerdings unbedingt beachten das der Stalker in so einem Fall darüber informiert wird, dass seine Daten weiter gegeben wurden. Dieser Information an den Stalker kann man widersprechen, wenn man glaubhaft begründen kann, dass sich diese Information nachteilig auswirken würde und dieser Nachteil den schutzwürdigen Interessen des Stalkers überwiegt.
Für eine Fangschaltung fallen allerdings Gebühren an. Es ist theoretisch möglich diese Kosten vom Täter wieder zu fordern, aber auch hier gilt, wo kein Geld ist, kann man nichts holen. Man sollte sich also nicht darauf verlassen diese Gebühren wieder erstattet zu bekommen.
Link zum § 101 des Telekommunikationsgesetzes
→ Keine privaten Unterlagen ungeschreddert im Hausmüll entsorgen
Leider schrecken viele Stalker auch nicht davor zurück den privaten Müll ihrer Opfer zu durchwühlen, um so an private Daten oder andere Informationen zu kommen. Deswegen sollten sämtliche Unterlagen, Kassenzettel mit vertraulichen Inhalten oder Daten (EC- oder Kreditkartenzahlung, Kundennummern usw.) nie ungeschreddert in den Müll geworfen werden. Am sichersten sind hier die sogenannten Cross-Cut-Aktenvernichter, die das Papier nicht nur in lange Streifen schneiden, sondern durch horizontale Schnitte noch kleiner schreddern.
→ Keine letzte Aussprache
Man muss realistisch sein, eine letzte Aussprache wird NIE eine letzte Aussprache sein, es ist ein Köder um ein Opfer dazu zu bringen, dass es sich mit dem Täter trifft oder mit ihm redet. Ein weiterer Punkt ist, dass eine letzte Aussprache wirklich eine letzte Aussprache sein kann. Wenn der Täter nicht erreicht was er möchte, dann besteht das hohe Risiko das die Situation eskaliert und in einer schweren Gewalttat oder mit dem Tod des Opfers endet.
→ Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen
Wenn der Täter die Adresse nicht kennt oder man umzieht, dann sollte man unbedingt beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre beantragen. Das Einwohnermeldeamt gibt Daten wie z.B. die Adresse von Personen gegen eine geringe Gebühr an jeden aus, der danach fragt. Mit dem Beweis das eine Gefahr für Leib und Leben besteht, kann man eine vollständige Auskunftssperre beantragen, dann werden die Daten an niemanden mehr rausgegeben (Ausnahme z.B. Strafverfolgungsbehören). Sollte jemand beim Einwohnermeldeamt nach den Daten fragen, so wird man darüber informiert und gefragt ob man die Datenweitergabe genehmigt. Den Antrag auf Auskunftssperre erhält man beim Einwohnermeldeamt. Als Nachweis für die Notwendigkeit reichen z.B. Anzeigen bei der Polizei, Gewaltschutzanordnungen oder ähnliches. Die Auskunftssperre ist nur befristet gültig und muss deswegen nach ca. zwei Jahren verlängert werden. Auch nach einem Umzug muss die Auskunftssperre neu beantragt werden.
→ Zugänge/Accounts bei sozialen Netzwerken sichern oder löschen
Sollte man bei Facebook und Co. angemeldet sein, so ist es wirklich wichtig sämtliche Daten gut zu schützen und für Fremde nicht zugänglich zu machen und selbst dann sollte man es unterlassen Dinge wie „Heute Abend bin ich im XXX ne Pizza essen“ zu posten. Auch bei Freundschaftsanfragen sollte man sehr genau prüfen, welche man annimmt und welche nicht. Stalker haben eine Engelsgeduld dabei, ständig neue Fakeprofile anzulegen. Außerdem sollte man sämtliche bekannten Accounts des Stalkers komplett blocken und auch bei möglichen gemeinsamen Freunden sollte man überlegen, wie wichtig sie tatäschlich für einen sind. Soziale Netzwerke bei denen man Profile nicht komplett sichern kann sollte man meiden und seine Accounts dort löschen. Es ist kein Aufgeben, wenn man sich schützt und in so einer Situation ist Stolz nicht angebracht. Man macht sich zum Spielball des Täters, wenn man ihm Futter liefert. Der eigene Frieden und Schutz sollte wichtiger sein, als ein Onlineaccount!
→ Beratung suchen
Wenn man in die Situation kommt einen Stalker oder eine Stalkerin zu haben, so sollte man sich frühzeitig Hilfe bei einer Beratungseinrichtung suchen. Auf dieser Seite unter Beratungsstellen finden Sie einige Anlaufstellen. Sie können sich bei Fragen auch gerne an mich wenden: Kontakt
→ Juristische Schritte einleiten
Eine Übersicht über juristische Möglichkeiten finden Sie hier: klick
Hier finden Sie außerdem eine Aufzählung von persönlichen Sicherheitsmaßnahmen, die man ergreifen kann um sich vor einem gewalttätigen Übergriff zu schützen: Persönliche Sicherheitsmaßnahmen