EU-weiter Gewaltschutz

Auf Basis der Istanbul Konvention entwickelte die EU eine Möglichkeit Gewaltschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote etc. nicht nur auf das Ausstellungsland zu beschränken, sondern, wenn nötig, auf die komplette EU auszuweiten. Nachdem diese Änderung bereits 2013 beschlossen wurde, trat sie zum 10.1.2015 endlich in Kraft. Betroffenen von Gewalt und Stalking ist es nun endlich möglich auch grenzübergreifend geschützt zu werden.

© dekanaryas - Fotolia - Still life photo of a gavel, scales of justice and law book on a judges bench with the European Union flag behind. © dekanaryas - Fotolia

Dies ist über das örtliche Amtsgericht möglich, welches auch die einsteilige Anordung ursprünglich erlassen hat. Die Anerkennung des EU-Weiten Gewaltschutzes funktioniert über ein Formular, welches beim Gericht vorliegt. Dieses Formular ist vom Gericht auszufüllen. Letztlich handelt es sich um einen  Verwaltungsakt, der aber für Betroffene eine enorme Erleichterung sein kann. Gerade in Grenzgebieten ist es häufig schwierig einen Täter zu belangen, da er z.B. „nur“ im Nachbarort wohnt, dieser Nachbarort aber bereits im Ausland liegt und so keine wirksame Strafverfolgung und keine wirksame Abschreckung durch zivilrechtliche Maßnahmen möglich war. Dies hat sich nun endlich geändert. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese neue Regelung natürlich erstmal eine gewisse Zeit braucht um sich einzuspielen, aber es geht in die richtige Richtung! Es bleibt abzuwarten wie in den einzelnen Ländern auf diese Maßnahme und auch auf Verstöße reagiert wird.

Hier finden Sie einen Link zum Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren (EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz EUGewSchVG)  vom 04.12.2014
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Hier geht es zur Durchführungsverordnung der EU-Kommison […] über die gegenseitige Anerkennung  von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen, in der Sie auch das Anerkennungsformular finden.
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