Im Deutschen Gesetz ist Stalking mit dem §238StGB als Nachstellung verankert. Der seit 2007 bestehende Paragraph gibt Stalkingopfern die Möglichkeit den Täter wegen der Belästigung selbst und nicht nur wegen Nebendelikten wie Sachbeschädigung, Beleidigung usw. anzuzeigen. Leider ist es bisher in Deutschland noch sehr schwer, mit einer Anzeige wegen Nachstellung etwas zu erreichen. Nähere Infos wieso finden Sie hier: Kritik am Nachstellungsparagraphen
Im Folgenden möchte ich ein paar Tipps geben, wie man die Erfolgschancen einer Anzeige vergrößern kann. Diese Tipps gebe ich nach Bestem Wissen und Gewissen, aber natürlich sind sie keine Garantie für eine Verurteilung, da dazu noch wesentlich mehr Faktoren gehören!
Um die Häufigkeit und Beharrlichkeit der Stalkinghandlungen belegen zu können, sollte man alles was der Stalker oder die Stalkerin tut sammeln und notieren. Dies tut man im sogenannten Stalkingtagebuch. Hier notiert man wirklich alles was im Zusammenhang mit dem Stalking passiert, also Anrufe, SMS, E-Mails, auflauern, usw. Das Stalkingtagebuch sollte möglichst exakt geführt werden. Am besten merkt man sich folgende Faustregel: Was geschah wann und wo und wer war Zeuge?
Hier ein Beispiel: 10.1.2013, 10:47Uhr, steht vor der Tür und klingelt, Zeugen: meine Nachbarin Frau Susanne Meier
Außerdem sollte man sämtliche Beweise aufheben und dem Stalkingtagebuch beilegen, bzw. E-Mails oder ähnliches ausgedruckt beilegen, aber nicht vom Rechner löschen!
Ohne eine Sammlung der Stalkinghandlungen ist die Chance auf einen Erfolg bei einer Anzeige sehr gering. Ich empfehle deswegen dringend so früh wie möglich mit einem Stalkingtagbuch anzufangen, auch wenn man vielleicht noch keine Anzeige erstatten will. Man weiß nie wie sich die Nachstellungen entwickeln.
Hier finden Sie eine ausdruckbare Checkliste mit Stalkinghandlungen, die Sie als Gedächtnisstütze für die Anzeige ausfülle, ausdrucken und bei der Polizei abgeben können. Die Checkliste ersetzt nicht das Stalkingtagebuch!
Hier finden Sie die Checkliste
Sollte man aufgrund der Nachstellung gesundheitliche oder psychische Probleme haben, wie z.B. Angstzustände, Magenbeschwerden oder ähnliches und sich deswegen in ärztlicher Behandlung befinden, so ist es ratsam den Arzt die Beschwerden attestieren zu lassen und auch diese Atteste der Anzeige hinzuzufügen.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat im Jahr 2010 in einem Urteil festgestellt, dass heimliche Videoaufnahmen, um Stalking zu beweisen, erlaubt sind. Die Persönlichkeitsrechte des Täters können hinter den Persönlichkeitsrechten des Opfers zurückstehen. Der Beschluss (Az.: 9 UF 73/10 ) des OLG im Wortlaut
Unter bestimmten Umständen können also auch Videoaufnahmen der Anzeige hinzugefügt werden.
Eine persönliche Stellungnahme dazu, wie sich das Stalking auf das eigene Leben und die Lebensgestaltung auswirkt, kann durchaus auch hilfreich sein. Schließlich ist der Paragraph §238 StGB ein Erfolgsdelikt und als Taterfolg muss eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung eingetreten sein. Man sollte hier keinen Roman schreiben, ich empfehle hier das ganze nicht länger als ein- bis zwei A4 Seiten zu schreiben. Kurz, knapp und klar!
Stalking ist ein Nebenklagedelikt, bei dem der Geschädigte automatisch nebenklagebefugt ist. Mehr Infos zur Nebenklage finden Sie unter dem Überpunkt Justiz oder unter diesem Link: Nebenklage